§ 13 BautechKonAusbV
Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“,
- 2.
„Anwenden des digitalen Informationsmodells“,
- 3.
„Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“ sowie
- 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Bautechnikkonstrukteur-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle