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§ 15 BautechKonAusbV
Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
(1)
Im Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Grundlagen des digitalen Informationsmodells zu beschreiben,
- 2.
Rollen und Verantwortlichkeiten in einem digitalen Informationsmodell zu erläutern,
- 3.
Bauteilinformationen auftragsbezogen aufzubereiten,
- 4.
den Lebenszyklus eines Bauwerks darzustellen,
- 5.
Chancen und Risiken eines digitalen Informationsmodells zu beschreiben,
- 6.
fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen und
- 7.
qualitätssichernde Maßnahmen anzuwenden.
(2)
Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3)
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.