Gesetze › BautechKonAusbV › Abschnitt 4 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau § 20 BautechKonAusbV Zeitpunkt (1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Bautechnikkonstrukteur-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 19 Mündliche Ergänzungsprüfung § 21 Inhalt