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§ 25 BautechKonAusbV
Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
Im Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Baustrukturen zu erkennen und zu beschreiben,
- 2.
Planungs- und Konstruktionsregeln zu erkennen und anzuwenden,
- 3.
statische Grundlagen zu erkennen und Ableitungen zu treffen,
- 4.
Berechnungen durchzuführen,
- 5.
Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Planungsprozess anzuwenden,
- 6.
normative und werkstoffspezifische Regeln der Konstruktion anzuwenden und
- 7.
technische Angaben zu beurteilen und zeichnerische Darstellungen anzufertigen.
Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.