Gesetze › BautechKonAusbV › Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung § 3 BautechKonAusbV Begriffsbestimmung Verkehrswege im Sinne dieser Verordnung sind Straßen, Schienenwege, Radwege und Gehwege. Bautechnikkonstrukteur-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Dauer der Berufsausbildung § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan