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Anlage BautechKonAusbV
(zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 203, S. 14 - 19)
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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| 1 | Durchführen von Bestandsaufnahmen (§ 5 Absatz 2 Nummer 1) | a)Baustrukturen erkennen und aufnehmenb)Aufmaße aufnehmen und für die digitale Verarbeitung vorbereitenc)Messdaten zur Weiterverarbeitung in CAD-Systeme übernehmend)Messdaten unter Berücksichtigung von Höhen- und Lagemessungen analysieren sowie Koordinatensysteme unterscheidene)in Koordinatensystemen, Georeferenzsystemen und Geoinformationssystemen hinterlegte Messdaten erkennen und weiterverarbeitenf)Fotodaten erstellen, nachbearbeiten und zu einer Fotodokumentation zusammenstelleng)Dokumentation erstellen | 6 | |
| 2 | Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft im Planungsprozess (§ 5 Absatz 2 Nummer 2) | a)Baustoffe nach ihren Eigenschaften anwendungsbezogen unterscheiden und nach Verwendungszweck sowie Nachhaltigkeitsaspekten beurteilenb)Möglichkeiten der Wiederverwertung von Baustoffen unterscheiden und in der Planung berücksichtigenc)Trennbarkeit von Baustoffen nach Ablauf des Lebenszyklus in der Planung berücksichtigen | 6 | |
| 3 | Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken (§ 5 Absatz 2 Nummer 3) | a)Regeln, Vorschriften und mathematische Grundsätze umsetzenb)Koordinatensysteme anwendenc)zwei- und dreidimensional konstruierend)modellbasiert konstruierene)Bauteilinformationen aus Katalogen zuweisenf)CAD-Systeme und dazugehörige Datenbanken nutzen | 20 | |
| g)Baustoffe und Bauelemente auf ihre baurechtliche, technische und nachhaltige Verwendbarkeit prüfenh)Bauteile in einem statischen Einfeldsystem berechnen | 2 | |||
| 4 | Modellieren des Bauprozesses in digitalen Informationsmodellen (§ 5 Absatz 2 Nummer 4) | a)Bauwerksinformationen über den Planungs- und Ausführungsprozess dokumentieren und in Informationsmodellen für den weiteren Lebenszyklus hinterlegen und pflegenb)Auftraggeber-Informationsanforderungen verarbeiten und Planungsmethode umsetzenc)Bauteilinformationen auftragsbezogen in das Modell einarbeitend)modellbasierte Kollisionsprüfung durchführen und Maßnahmen ableitene)modellbasierte Daten aufarbeiten und für die Weiterverarbeitung bereitstellen | 8 | |
| 5 | Anfertigen technischer Zeichnungen (§ 5 Absatz 2 Nummer 5) | a)Skizzen lesen, Skizzen anfertigen und in CAD-Systeme übertragenb)CAD-Systeme für die Erstellung von Zeichnungen anwendenc)Vorschriften und Richtlinien für Bauzeichnungen anwenden, insbesondere bei der Anwendung von Symbolen, Zeichen, Schriften, Schraffuren und Farbcodesd)zweidimensionale Darstellungen in CAD-Systemen anfertigene)Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Details aus Modellen ableitenf)Zeichnungseinstellungen vornehmen und externe Planvorgaben beachteng)Zeichnungen erstellen, verwalten, editieren und plotten | 20 | |
| 6 | Erstellen von technischen Dokumenten (§ 5 Absatz 2 Nummer 6) | a)Mengen- und Massenauswertung durchführen sowie Stücklisten für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung erstellen | 6 | |
| b)Daten für den Datenaustausch aufbereiten und konvertierenc)projektbezogene Unterlagen für Präsentationen erstellend)bei der Erstellung baurechtlicher Unterlagen mitwirkene)Planungsunterlagen ausarbeiten und zusammenstellen | 4 | |||
| 7 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Absatz 2 Nummer 7) | a)Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläuternb)eigene Arbeitsergebnisse erfassen, beurteilen und anhand der Vorgaben prüfenc)Umsetzbarkeit von Bauplänen in der Praxis berücksichtigen durch Mitwirken an Baustellenprozessen | 10 | |
| d)Fehler und Qualitätsmängel erkennen, Ursachen beseitigen, Vorgänge dokumentierene)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen | 4 | |||
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Architektur
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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| 1 | Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken (§ 5 Absatz 3 Nummer 1) | a)Konstruktionsdetails mit technischen und architektonischen Parametern unter Berücksichtigung von gewerkespezifischen Planungsvorgaben ausarbeitenb)raumbildenden Ausbau konstruieren | 20 | |
| 2 | Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase sowie die Objektbetreuung (§ 5 Absatz 3 Nummer 2) | a)Entwurfsskizzen in bautechnische Zeichnungen umsetzen, Gestaltungsprinzipien anwendenb)Entwurfszeichnungen und Bauvorlagenzeichnungen erstellen, insbesondere unter Berücksichtigung der Bauwerksabdichtung sowie der Anforderung aus Tragwerksplanung, Wärme-, Schall- und Brandschutzc)Vorgaben zur Umweltverträglichkeit in Entwurfszeichnungen und Bauvorlagenzeichnungen übernehmend)Berechnungen nach baurechtlichen Vorgaben durchführene)Ergänzungen und Anpassungen in den baurechtlichen Unterlagen übernehmenf)Ausführungs- und Detailzeichnungen erstelleng)Aufnahme und Dokumentation der ausgeführten Bauteile im Gebäudemodell übernehmen | 32 | |
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Ingenieurbau
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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| 1 | Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken (§ 5 Absatz 4 Nummer 1) | a)statische Tragsysteme erkennen und berücksichtigenb)Bauteile in einem statischen Einfeldsystem dimensionieren und konstruierenc)Bemessungsergebnisse aus statischen Berechnungen übernehmen, insbesondere Bewehrungsquerschnitte auswählen und in Bauzeichnungen übertragend)Einzel- und Streifenfundamente dimensionieren und konstruierene)baustoffabhängige Konstruktionsregeln anwenden, insbesondere im Holzbau, Stahlbau und Stahlbetonbauf)Knotenpunkte auf Grundlage der statischen Berechnungen und Regelwerke sowie der konstruktiven Anforderungen konstruieren, insbesondere im Holzbau, Stahlbau und Stahlbetonbaug)technische Vorgaben aus Fachplanungen übernehmen, insbesondere zur technischen Ausstattung, zur Bauphysik und aus Bodengutachten | 24 | |
| 2 | Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase (§ 5 Absatz 4 Nummer 2) | a)Positionspläne anfertigen, insbesondere für statische Berechnungenb)Rohbauzeichnungen erstellen, insbesondere Schal- und Bewehrungszeichnungen, unter Berücksichtigung der Bauwerksabdichtung sowie der Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Brandschutzc)Vorgaben zur Umweltverträglichkeit in Rohbauzeichnungen übernehmend)Korrekturvermerke der Bautechnischen Prüfung übernehmen und in die Planunterlagen einpflegen | 28 | |
Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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| 1 | Konstruieren von Bauelementen, Bauweisen und baulichen Infrastruktursystemen (§ 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1) | a)Bauweisen, insbesondere Erdbauwerke, Verkehrswege, Ver- und Entsorgungssysteme, Standardbauwerke und -bauteile sowie Böschungsbefestigungen, nach den Eigenschaften der Baustoffe berücksichtigen, beurteilen und konstruierenb)Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme nach ihren Eigenschaften berücksichtigen, beurteilen und konstruieren, insbesondere Schichtaufbau, Rohrleitungen, Gestaltungselemente, Beschilderungen sowie Einfriedungenc)Konstruktion von Achsen, Gradienten und Querprofilend)technische Vorgaben aus Fachplanungen übernehmen und anwenden, insbesondere aus Bodengutachten, zu Umweltverträglichkeit, Lärm- und Schallschutze)zur Konstruktion notwendige Berechnungen durchführen und Ergebnisse projektbezogen berücksichtigenf)Einflussfaktoren des öffentlichen oder privaten Interesses beurteilen und berücksichtigeng)digitales Informationsmodell aus Konstruktionsdaten ableiten | 28 | |
| 2 | Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase (§ 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2) | a)Bestands-, Übersichts- und Detailpläne erstellen sowie Pflanzpläne übernehmenb)Lage-, Trassen- und Höhenpläne, Krümmungs- und Querneigungsbänder, Längs- und Querprofile erstellenc)Rohrnetzpläne für die Versorgung erstellend)Pläne für Infrastrukturbauwerke, insbesondere für die Kanalisation sowie Regeneinzugsflächen und Abflussteilflächen erstellene)baugrundspezifische und geologische Profile erstellenf)Landschaftsgestaltungspläne erstellen, Vorgaben für Bepflanzung und Gestaltung in Pläne übernehmen | 24 | |
Abschnitt E: fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Zuordnung | |
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| 1 | Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Absatz 6 Nummer 1) | a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreibenc)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen | ||
| d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläuterne)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläuternf)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläuterng)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläuternh)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläuterni)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern | ||||
| 2 | Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 5 Absatz 6 Nummer 2) | a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwendenb)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilenc)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläuternd)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifene)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwendenf)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiteng)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | während der gesamten Ausbildung | |
| 3 | Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 5 Absatz 6 Nummer 3) | a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragenb)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzenc)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhaltend)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführene)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickelnf)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren | ||
| 4 | Digitalisierte Arbeitswelt (§ 5 Absatz 6 Nummer 4) | a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhaltenb)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhaltenc)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentierend)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragene)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählenf)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiteng)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestaltenh)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren | ||
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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| 5 | Anwenden von kollaborativen Arbeitsweisen mit am Projekt Beteiligten (§ 5 Absatz 6 Nummer 5) | a)planungs- und baurechtliche Verwaltungsabläufe unterscheidenb)Absprachen, Vorgaben und Vereinbarungen berücksichtigenc)Auflagen, Einträge und Prüfvermerke umsetzend)Anfragen entgegennehmen und weiterleiten, Auskünfte erteilene)Informationen beschaffen, nutzen und weiterleiten | 10 | |
| f)Anforderungen aus Verträgen ableiteng)Methoden kollaborativen Arbeitens mittels digitaler Werkzeuge und Medien anwenden, insbesondere interne und externe digitale Ablagesystemeh)cloudbasierte Plattformen anwenden | 8 | |||