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§ 11 BauwAbdAusbV

Aufhebung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Klebeabdichter sind nicht mehr anzuwenden.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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