§ 30 BBG
Beendigungsgründe
Das Beamtenverhältnis endet durch
- 1.
- 2.
Verlust der Beamtenrechte,
- 3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
- 4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.
Bundesbeamtengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle