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§ 1 BBiG2005§73AnO

Zuständige Stelle für die Berufsausbildungsverhältnisse bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement“ ist die Industrie- und Handelskammer.

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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