Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit
Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe und Prüfungszeugnisse nach § 37 Absatz 2 stehen einander gleich.
Berufsbildungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle