Gesetze › BBiG › Teil 2 Berufsbildung› Kapitel 1 Berufsausbildung› Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis› Unterabschnitt 6 Sonstige Vorschriften § 25 BBiG Unabdingbarkeit Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig. Berufsbildungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 24 Weiterarbeit § 26 Andere Vertragsverhältnisse