Gesetze › BBiG › Teil 5 Bundesinstitut für Berufsbildung § 89 BBiG Bundesinstitut für Berufsbildung Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Bonn. Berufsbildungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 88 Erhebungen § 90 Aufgaben