Gesetze › BBiG§84AnO 3 II. BBiG§84AnO 3 Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle I. Schlußformel