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§ 21 BeamtStG

Beendigungsgründe

Das Beamtenverhältnis endet durch

  1. 1.

    Entlassung,

  2. 2.

    Verlust der Beamtenrechte,

  3. 3.

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den Disziplinargesetzen oder

  4. 4.

    Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.

Beamtenstatusgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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