§ 21 BeamtStG
Beendigungsgründe
Das Beamtenverhältnis endet durch
- 1.
- 2.
Verlust der Beamtenrechte,
- 3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den Disziplinargesetzen oder
- 4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.
Beamtenstatusgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle