Gesetze › BeamtStG › Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses § 25 BeamtStG Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. Beamtenstatusgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 24 Verlust der Beamtenrechte § 26 Dienstunfähigkeit