Gesetze › BeamtStG › Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis § 46 BeamtStG Mutterschutz und Elternzeit Effektiver Mutterschutz und Elternzeit sind zu gewährleisten. Beamtenstatusgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 45 Fürsorge § 47 Nichterfüllung von Pflichten