Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2)
Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:
1.
2.
3.
mit Wirkung vom 1. Mai 1992 Artikel 10,
4.
5.
Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes sowie sonstiger versorgungsrechtlicher Vorschriften · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle