Gesetze › BeamtZustÜAnO III. BeamtZustÜAnO Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle II. Schlußformel