Gesetze › BEBeamtAnO II. BEBeamtAnO Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle I. Schlußformel