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§ 3 BedGgstV

Verbotene Stoffe

Bei dem gewerbsmäßigen Herstellen oder Behandeln der in Anlage 1 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Stoffe nicht verwendet werden.

Bedarfsgegenständeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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