Gesetze › BedGgstV § 3 BedGgstV Verbotene Stoffe Bei dem gewerbsmäßigen Herstellen oder Behandeln der in Anlage 1 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Stoffe nicht verwendet werden. Bedarfsgegenständeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2a Anzeige § 4 Zugelassene Stoffe