Gesetze › BedGgstV Anlage 3 BedGgstV (weggefallen) Bedarfsgegenständeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Anlage 2 zu § 4 Abs. 1 und 1a und § 6 Satz 1 Nr. 1 Stoffe, die für die Herstellung von Zellglasfolien zugelassen sind Anlage 4 (zu § 5) Verfahren, die beim Herstellen bestimmter Bedarfsgegenstände nicht angewendet werden dürfen