Gesetze › BedGgstV Schlußformel BedGgstV Der Bundesrat hat zugestimmt. Bedarfsgegenständeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 17 (Inkrafttreten) Anlage 1 (zu § 3) Stoffe, die bei dem Herstellen oder Behandeln von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet werden dürfen