Gesetze › BefBedV § 18 BefBedV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt 6 Monate nach ihrer Verkündung in Kraft. Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 17 Gerichtsstand Schlußformel