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BEGDV 1
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
I. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
- § 1Nachweis des Todes
- § 2Tod im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung
- § 3Anspruchsvoraussetzung nach § 4 BEG
II. Kreis der Hinterbliebenen
- § 4Witwer
- § 5Kinder und ihnen Gleichgestellte
- § 6
- § 7Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre
- § 8Elternlose Enkel
- § 9Verwandte der aufsteigenden Linie und Adoptiveltern
III. Rente
1. Berechnung und Zahlung der Rente
- § 10Art der Berechnung
- § 11Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- § 12Hundertsatz des Unfallruhegehalts und der Versorgungsbezüge
- § 13Hundertsatz der Rente
- § 13aZusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen
- § 14Mindestrente
- § 15Verteilung von anzurechnenden Leistungen
- § 16Zahlung der Rente
2. Ruhen und Erlöschen der Rente
3. Anzeigepflicht und Änderung der Verhältnisse
- § 19Anzeigepflicht
- § 20Verletzung der Anzeigepflicht
- § 21Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse
- § 21a
IV. Kapitalentschädigung
V. Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte
VI. Schlußbestimmungen