§ 7 BEGTPG
Aufgaben des Beirates
Der Beirat hat die ihm durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zugewiesenen Aufgaben.
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle