Gesetze › BeherbMeldV § 4 BeherbMeldV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Beherbergungsmeldedatenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Bereitstellung der Daten Anlage (zu § 2 Absatz 5) Bei der Speicherung der Daten im Datensatz zu verwendende Bezeichner