Gesetze › BerlinFG › Abschnitt I Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag, Gewährung einer Investitionszulage› Art II Vergünstigungen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag § 13a BerlinFG - Berlinförderungsgesetz 1990 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 13 § 14 Erhöhte Absetzungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens