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§ 20 BerRehaG

Antrag

Der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 17 Absatz 1 kann von dem Verfolgten gestellt werden und nach dessen Tod von seinen Hinterbliebenen, wenn diese ein rechtliches Interesse an der Antragstellung haben. Der Antrag ist schriftlich bei der Rehabilitierungsbehörde zu stellen.

Berufliches Rehabilitierungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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