Gesetze › BerRehaG › Fünfter Abschnitt Zuständigkeit und Verfahren § 23 BerRehaG (weggefallen) Berufliches Rehabilitierungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 22 Inhalt der Bescheinigung § 24 Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt