AdvoCite

§ 24 BerVersV

Anwendung der Formulare

(1)

Bei der Verwendung der Formulare sind die sich aus Anlage 2 Abschnitt A und B ergebenden Anmerkungen und Abkürzungen zu beachten.

(2)

Bei der Erstellung der Formulare ist Anlage 2 Abschnitt C zu beachten.

Versicherungsberichterstattungs-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved