Gesetze › BeschV › Teil 5 Besondere Berufs- oder Personengruppen § 27 BeschV Grenzgängerbeschäftigung Zur Erteilung einer Grenzgängerkarte nach § 12 Absatz 1 der Aufenthaltsverordnung kann die Zustimmung mit Vorrangprüfung erteilt werden. Beschäftigungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger § 28 Deutsche Volkszugehörige