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§ 4 BetonFBAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Anfertigen und Anwenden technischer Unterlagen,
- 2.
Herstellen und Einsetzen von Schalungen und Formen,
- 3.
Herstellen und Einbauen von Bewehrungen und Verstärkungen,
- 4.
Herstellen und Prüfen von Betonen, Vorsatzbetonen und Mörtel,
- 5.
Herstellen von Betonfertigteilen und Betonwaren,
- 6.
Entschalen, Behandeln, Transportieren und Lagern von Betonfertigteilen und Betonwaren,
- 7.
Ausbessern von Betonfertigteilen und Betonwaren,
- 8.
Gestalten und Behandeln von Oberflächen,
- 9.
Einbauen von Betonfertigteilen und Betonwaren sowie
- 10.
Herstellen von Spannbetonfertigteilen.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Umgehen mit Gefahrstoffen,
- 6.
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 7.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 8.
Bedienen, Reinigen, Pflegen und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen sowie
- 9.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Dokumentation und Kundenorientierung.