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BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- § 3Gefährdungsbeurteilung
- § 4Grundpflichten des Arbeitgebers
- § 5Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
- § 6Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- § 7Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- § 8Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
- § 9Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- § 10Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
- § 11Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
- § 12Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
- § 13Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
- § 14Prüfung von Arbeitsmitteln
Abschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
- § 15Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
- § 16Wiederkehrende Prüfung
- § 17Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
- § 18Erlaubnispflicht
Abschnitt 4 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
- § 19Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
- § 20Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
- § 21Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften