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§ 105 BetrVG

Leitende Angestellte

Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.

Betriebsverfassungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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