Gesetze › BetrVG › Zweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat› Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Betriebsrats § 41 BetrVG Umlageverbot Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig. Betriebsverfassungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats § 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung