Gesetze › BetrVRG Art. 14 BetrVRG Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte gilt Artikel 1 Nr. 8, 13 und 35 Buchstabe a erst bei deren Neuwahl. BetrVerf-Reformgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 13 Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes