Gesetze › BEVBeihAnO § 4 BEVBeihAnO Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft. Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Prozessstandschaft bei Klageverfahren