§ 8 BföV
Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung
Die Förderung der schulischen Bildung weicht von der Förderung der beruflichen Bildung nur ab, soweit die §§ 9 bis 14 ausdrücklich Anderes regeln.
Berufsförderungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle