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§ 3 BfAABeamtWidAnO

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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