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§ 4 BfAAWidVertrAnO

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten sowie für die Beihilfefestsetzung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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