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§ 32 BfAG

Soweit in anderen Gesetzen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften oder die Bezeichnungen dieses Gesetzes.

Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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