AdvoCite

§ 1 BFDG

Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes

Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Personen für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen.

Bundesfreiwilligendienstgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved