Gesetze › BfJEAktfKV § 8 BfJEAktfKV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz und über die elektronische Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Bekanntmachung technischer Anforderungen