Gesetze › BfRBeihilfeAnO § 5 BfRBeihilfeAnO Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Anordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Vorbehalt des Selbsteintritts