AdvoCite
BFSG
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Abschnitt 1 Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Anforderungen an die Barrierefreiheit
- § 3Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
- § 4Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
- § 5Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
- § 5aBarrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union
- § 5bHarmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union
Abschnitt 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 6Pflichten des Herstellers
- § 7Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 8Bevollmächtigter des Herstellers
- § 9Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 10Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 11Pflichten des Händlers
- § 12Einführer oder Händler als Hersteller
- § 13Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
- § 14Pflichten des Dienstleistungserbringers
- § 15Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Abschnitt 4 Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure
Abschnitt 5 CE-Kennzeichnung
Abschnitt 6 Marktüberwachung von Produkten
- § 20Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
- § 21Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 22Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- § 23Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
- § 24Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- § 25Unterstützungsverpflichtung
- § 26Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
- § 27Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
Abschnitt 7 Marktüberwachung von Dienstleistungen
- § 28Marktüberwachung von Dienstleistungen
- § 29Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- § 30Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
- § 31Veröffentlichung von Informationen
Abschnitt 8 Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung
- § 32Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
- § 33Rechtsbehelfe
- § 34Schlichtung
Abschnitt 9 Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 10 Berichterstattung, Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen
- § 36Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 37Bußgeldvorschriften
- § 38Übergangsbestimmungen
- Anlage 1(zu § 28) Überwachung von Dienstleistungen
- Anlage 2(zu den §§ 6, 9, 18 und 19) Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte
- Anlage 3(zu den §§ 14 und 28) Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
- Anlage 4(zu den §§ 17, 21 und 28) Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung