§ 1 BFStrSonGebV
Sondernutzungsgebühren
Für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben, soweit dem Bund die Verwaltung dieser Straßen zusteht.
Bundesfernstraßen-Sondernutzungsgebühren-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle