Gesetze › BGB › Buch 3 Sachenrecht› Abschnitt 4 Dienstbarkeiten› Titel 2 Nießbrauch› Untertitel 2 Nießbrauch an Rechten § 1076 BGB Nießbrauch an verzinslicher Forderung Ist eine auf Zinsen ausstehende Forderung Gegenstand des Nießbrauchs, so gelten die Vorschriften der §§ 1077 bis 1079. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1075 Wirkung der Leistung § 1077 Kündigung und Zahlung