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§ 1198 BGB

Zulässige Umwandlungen

Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich.

Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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