Gesetze › BGB › Buch 1 Allgemeiner Teil› Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte› Titel 3 Vertrag § 148 BGB Bestimmung einer Annahmefrist Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 147 Annahmefrist § 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung