Gesetze › BGB › Buch 4 Familienrecht› Abschnitt 1 Bürgerliche Ehe› Titel 7 Scheidung der Ehe› Untertitel 2 Unterhalt des geschiedenen Ehegatten› Kapitel 2 Unterhaltsberechtigung § 1578a BGB Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen Für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. Bürgerliches Gesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1578 Maß des Unterhalts § 1578b Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit